SORA

Risikoanalyse nach SORA

Sobald der Drohneneinsatz nicht in die offene Kategorie fällt, ist eine Risikoanalyse für die Mission durchzuführen. Wann das der Fall ist, was zu tun ist, warum das auch für BOS ratsam ist, erklären wir hier.

Wann braucht man eine SORA?

Eine Risikoanalyse nach SORA ist für alle Flüge in der Kategorie "speziell" notwendig. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) zeigt in einer grafischen Übersicht sehr schön, wann der geplante Drohnenflug nichtmehr in der offenen Kategorie durchgeführt werden kann, sondern in die spezielle Kategorie fällt. So ist bereits der Flug außerhalb der Sichtweite (BVLOS) ein Kriterium für die spezielle Kategorie. Sobald also das Fluggerät vom Fernpiloten soweit entfernt ist, dass er die Lage der Drohne mit bloßem Auge nicht mehr eindeutig erkennen kann, oder die Drohne hinter ein Hinternis geflogen wird, ist der Flug (mindestens) in der speziellen Kategorie durchzuführen. Für die BOS könnten auch die Kriterien "Überflug von Menschenansammlungen" und "Flug höher als 120 m über dem Grund" häufiger zutreffen. Dass die BOS Menschen oder Gefahrgut mit der Drohne transportieren oder mit einem größeren Abfluggewicht als 25 kg starten wollen, dürfte aktuell ehe die Ausnahme darstellen. Wer aber über den Abwurf von Gegenständen nachdenkt, zum Beispiel um Rettungsmittel beim Wasserrettungseinsatz abzuwerfen, ist auch mit diesem Vorhaben in der Kategorie speziell.

Müssen BOS das überhaupt beachten?

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind nach §21k LuftVO von der Genehmigungspflicht nach LuftVO ausgenommen. Dies leitet sich von der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2018/1139. Hier kann man in Art. 2 Abs. 3 Buchstabe a nachlesen, dass die Verordnung nicht gilt, wenn die Fluggeräte "für Tätigkeiten oder Dienste für das Militär, den Zoll, die Polizei, Such- und Rettungsdienste, die Brandbekämpfung, die Grenzkontrolle und Küstenwache oder ähnliche Tätigkeiten oder Dienste eingesetzt werden, die unter der Kontrolle und Verantwortung eines Mitgliedstaats im öffentlichen Interesse von einer mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Stelle oder in deren Auftrag durchgeführt werden, sowie das an den Tätigkeiten und Diensten dieser Luftfahrzeuge beteiligte Personal und die an diesen Tätigkeiten und Diensten beteiligten Organisationen;"
Kurz: BOS sind für den Einsatz unter den aufgeführten Bedingungen von der Verordnung befreit.

Aber, es lohnt sich trotzdem in der Verordnung weiterzulesen:  Im gleichen Artikel steht etwas weiter unten (Art. 2 Abs. 3 Satz 2), ..."dass die Sicherheitsziele der vorliegenden Verordnung bei der Durchführung von Tätigkeiten und Diensten mit den unter jenem Buchstaben genannten Luftfahrzeugen angemessen berücksichtigt werden" müssen. Das ist entscheident. Denn zum einen müssen die BOS das sicherstellen, zum anderen müssen die Verantwortlichen das im Falle eines Unfalls auch nachweisen können. Es reicht aus unserer Sicht also nicht, sich als BOS auf die Ausnahme zu berufen. Die Berücksichtigung der Sicherheitsziele muss erfolgen und auch dokumentiert sein. Das kann man erreichen, in dem man eine ganz eigene Risikoanalyse aufbaut, durchführt und dokumentiert. Oder man macht dies sehr eng an den Vorschriften der europäischen und nationalen Vorschriften. Wir empfehlen ganz klar letzteres zu tun und sind damit bei der Risikoanalyse nach SORA.

Und was ist zu tun?

Die Durchführung einer SORA erfolgt ganz grob nach folgenden Schritten:

  • Beschriebung des Betriebskonzeptes
  • Ermittlung des Bodenrisikos
  • Ermittlung des Luftrisikos
  • Reduzierung der Risiken durch technische und organisatorische Maßnahmen
  • Umsetzung der Maßnahmen

Bei der Beschreibung des Konzeptes wird festgelegt, welche Drohnenmissionen mit welcher Technik über welchem Gebiet zu elchen Zeiten etc. durchgeführt werden sollen. Daraus ergeben sich Risiken am Boden (z.B. durch Absturz) und in der Luft (z.B. für andere Luftfahrtteilnehmer). Die Risiken können minimiert werden. So kann ein Fallschirm an der Drohne unter bestimmten Voraussetzungen das Bodenrisiko verringern. Genauso auch der Einsatz einer leichteren Drohne. Aber auch organisatorische Mittel sind hierfür sehr wichtig, wie die Definition von geografischen Zonen, die nicht überflogen werden, die adäquate Aus- und Fortbildung der Piloten, die Festlegung von Notfallmanövern, um nur einige zu nennen.

Bei all diesen Themen unterstützen wir gerne. Sprechen Sie uns an.